Basierend auf der Zweiten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenveror
In enger Abstimmung mit der Katastrophenschutzbehörde wird die Wiederinbetriebnahme der Wertstoffhöfe beobachtet und diese bei Bedarf ausgeweitet oder zurückgefahren, soweit dies aus Infektionsschutzgründen möglich oder erforderlich werden sollte.